Nach Behördenangaben zählen mit Infizierten aus der Hochrisikogruppe zusammenlebende Angehörige oder Personen nicht zur Gruppe, die PCR-Tests machen können.
Lee Ki-il vom Gesundheitsministerium sagte, dass derzeit PCR-Tests lediglich für enge Kontaktpersonen von nachweislich Infizierten und Personen gedacht seien, deren Selbsttest positiv ausgefallen sei. Auch kämen PCR-Tests bei vorsorglichen Testungen in Pflegekliniken und -einrichtungen zur Anwendung.
Daher würden nicht bei allen Angehörigen und Personen, die mit einem Infizierten zusammenleben, unterschiedslos PCR-Tests gemacht, hieß es.
Als enge Kontaktperson gilt nach den aktuellen Richtlinien, wer über 15 Minuten lang mit weniger als zwei Metern Abstand mit einem Infizierten gesprochen hatte und dabei keine Maske trug.
Die Behörden teilten auch mit, dass sich Infizierte nach dem Ablauf der festgelegten Isolationsdauer nach der Infektionsbestätigung keinem weiteren PCR-Test unterziehen müssten. Denn es werde davon ausgegangen, dass diese ab diesem Zeitpunkt kaum noch ansteckend seien.