Ab Dienstag müssen sich Personen, die mit Covid-19-Patienten leben, unabhängig von ihrem Impfstatus nicht mehr einer einwöchigen Selbstquarantäne unterziehen.
Die Behörde für Krankheitskontrolle und -prävention (KDCA) hat die neue Maßnahme am Montag verkündet.
Stattdessen sollten Mitbewohner ihren Zustand freiwillig überwachen und sich beim Auftreten von Symptomen bei den Behörden melden.
Innerhalb von drei Tagen nach dem positiven Test des Covid-19-Patienten wird jedoch ein PCR-Test von den Mitbewohnern verlangt.
Ihnen wird außerdem empfohlen, sich innerhalb von sechs oder sieben Tagen einem Antigen-Schnelltest zu unterziehen.
Trotz der Aufhebung der obligatorischen Selbstquarantänemaßnahmen fordern die Behörden weiterhin, dass Mitbewohner Aktivitäten im Freien unterlassen, bis sie ein negatives Ergebnis ihres PCR-Tests erhalten.