Zum Menü Zum Inhalt
Go Top

Nationales

Menschenrechtskommission stuft bestimmte Qualifikationsanforderung an ausländische Lehrkräfte als Diskriminierung ein

Write: 2022-03-15 15:13:24Update: 2022-03-15 16:34:28

Menschenrechtskommission stuft bestimmte Qualifikationsanforderung an ausländische Lehrkräfte als Diskriminierung ein

Photo : YONHAP News

Das gültige Gesetz, nach dem Ausländer für die Arbeit als Lehrkräfte bei privaten Bildungsinstituten einen Abschluss einer vierjährigen Hochschule brauchen, stellt nach Einschätzung der Nationalen Menschenrechtskommission eine Diskriminierung dar. 

Die Kommission teilte am Dienstag die Einschätzung mit, dass mit der entsprechenden Durchführungsverordnung Ausländer auf dem Arbeitsmarkt ohne vernünftigen Grund benachteiligt würden. Daher habe sie im vergangenen Juli der Bildungsministerin zu einer Revision geraten.

Gemäß der aktuell gültigen Bestimmung dürfen Inländer als Lehrkräfte in einer Paukschule arbeiten, wenn sie einen Fachhochschulabschluss oder einen ähnlichen akademischen Hintergrund haben. Dagegen müssen Ausländer wenigstens einen Universitätsabschluss haben. 

Um das diskriminierende Kriterium gegenüber ausländischen Lehrkräften anzuerkennen, müsse vorausgesetzt sein, dass Hochschulen im Ausland und Südkorea hinsichtlich des Niveaus und des Studiengangs Unterschiede aufwiesen. Das habe das Bildungsministerium jedoch nicht nachweisen können, so die Kommission. 

Wie verlautete, habe das Bildungsministerium geantwortet, dass die unterschiedlichen Qualifikationsanforderungen dafür gedacht seien, negative Folgen infolge einer mangelnden Qualifikation zu verhindern und einen Bildungsservice guter Qualität sicherzustellen. 

Die Kommission erläuterte, dass das Bildungsministerium ihrer Empfehlung zu einer Verbesserung nicht nachgekommen sei, und forderte aktivere Bemühungen um die Beseitigung solcher Fälle von Diskriminierung.

Die Redaktion empfiehlt

Close

Diese Webseite verwendet Cookies und andere Techniken, um die Servicequalität zu verbessern. Die fortgesetzte Nutzung der Webseite gilt als Zustimmung zur Anwendung dieser Techniken und zu den Richtlinien von KBS. Mehr >