Ausländer mit langfristigem Aufenthaltstitel brauchen ab dem 11. April bei der Einreise kein negatives PCR-Testergebnis vorzulegen, wenn sie sich in Südkorea bereits einmal mit dem Coronavirus infiziert haben.
Das teilte Son Young-rae, Sprecher des Gesundheitsministeriums, am Freitag vor der Presse mit.
Derzeit seien Inländer, die bereits infiziert waren, bei der Einreise von der Pflicht befreit, einen negativen PCR-Test vorzulegen. Dieselbe Regelung gelte ab Montag für Ausländer, die sich langfristig in Südkorea aufhielten und sich hier mit dem Virus angesteckt hätten, hieß es.
Davon profitieren Besitzer eines in Südkorea ausgestellten Ausländerausweises, bei denen mindestens zehn Tage und höchstens 40 Tage vor der Abreise eine Corona-Infektion bestätigt wurde. Hierfür müssen sie eine in Südkorea herausgegebene Aufforderung zur Isolierung vorzeigen.
Son äußerte die Erwartung, dass mit dem Schritt vermieden werde, dass die Einreise von im Land einmal infizierten Ausländern mit Lebensmittelpunkt in Südkorea wegen eines erneuten Virusnachweises beschränkt werde.