Die Nationale Menschenrechtskommission hat Systemverbesserungen gefordert, damit verschiedene Familienformen, darunter gleichgeschlechtliche Paare, als gesetzliche Familien anerkannt werden können.
Die Kommission empfahl am Mittwoch dem Präsidenten der Nationalversammlung eine Gesetzgebung zur Gewährleistung der Grundrechte sexueller Minderheiten. Es sollte ein Gesetz geben, das für die Aufrechterhaltung des Gemeinschaftslebens erforderliche Schutzfunktionen wie Wohnen, medizinische Versorgung und Vermögensteilung umfasse.
Das Gremium forderte auch, über Änderungen zum Rahmengesetz über gesunde Familien zügig beraten und diese zu beschließen, um die vorhandenen verschiedenen Familienformen und den Erkenntniswandel in Bezug auf die Familie anzuerkennen und Vorurteile gegen sexuelle Minderheiten sowie Diskriminierung abzubauen. In dem Gesetz ist die Familie als Grundeinheit der Gesellschaft definiert, die durch Ehe, Blutsverwandtschaft und Adoption entsteht.
1.056 südkoreanische Staatsangehörige von Paaren sexueller Minderheiten im In- und Ausland hatten bei der Menschenrechtskommission eine Petition eingereicht. Sie behaupteten, dass ihnen die in der Verfassung verankerten Rechte auf Eheschließung und Familienleben nicht gewährleistet würden und dass sie deshalb im Leben Diskriminierung zu erleiden hätten. Es stelle einen Verstoß gegen die Verfassung und das internationale Menschenrechtsgesetz dar, gleichgeschlechtliche Paare nicht öffentlich anzuerkennen.