Covid-19 wird ab dem 25. April nicht mehr als Infektionskrankheit der gefährlichsten Kategorie eingestuft.
Covid-19 werde auf Klasse 2 herabgesetzt, kündigte das zentrale Hauptquartier für Katastrophen- und Sicherheitsmaßnahmen am Freitag an.
Der Entscheidung liegt die Einschätzung zugrunde, dass der Risikograd aufgrund der hohen Impfquote und der Bereitstellung von oral einzunehmenden Medikamenten gesunken sei. Zudem sei die aktuelle medizinische Vorgehensweise an ihre Grenzen gestoßen, weil sich im Tagesschnitt über eine Million Infizierte zu Hause auskurierten.
Nach der Herabstufung wird zunächst eine Übergangsphase eingeleitet, die ab dem 25. April vorläufig vier Wochen lang andauern wird. Während dieses Zeitraums wird noch an der siebentägigen Isolationspflicht für Corona-Infizierte festgehalten, auch wird die Unterstützung hinsichtlich der Behandlungs- und Lebenshaltungskosten fortgesetzt.
Im Anschluss an die Übergangsphase wird es eine Etablierungsphase geben. Dann wird die siebentägige Isolierung für Infizierte keinen Pflicht-, sondern nur noch Empfehlungscharakter haben. Infizierte können das allgemeine System der medizinischen Versorgung in Anspruch nehmen und sollen die persönlichen Hygienevorschriften einhalten.
Da dann keine Pflicht zur Isolierung mehr besteht, werden auch keine Zuschüsse für die Behandlungs- und Lebenshaltungskosten mehr gezahlt. Die Behandlungskosten werden aber von der nationalen Krankenversicherung übernommen.
Im Falle der Bestätigung einer Corona-Infektion sollen medizinische Institutionen dies innerhalb von 24 Stunden den für Seuchenkontrolle zuständigen Behörden melden.