Ab Mai sollen auch kleine neu zu bauende Restaurants und Cafés mit Bequemlichkeiten für Menschen mit Behinderung wie einer Rollstuhlrampe ausgestattet sein.
Das Ministerium für Gesundheit und Wohlfahrt teilte mit, dass entsprechende Bestimmungsänderungen auf der Kabinettssitzung verabschiedet worden seien.
Demnach sind Supermärkte, Einzelhandelsläden für Dinge des täglichen Bedarfs, Gaststätten, Bäckereien und Friseursalons mit einer Gesamtfläche von mindestens 50 Quadratmetern dazu verpflichtet, Bequemlichkeiten für Menschen mit Behinderung zu schaffen. Das gilt auch für Kliniken, Zahnkliniken, Kliniken traditioneller koreanischer Medizin, Gebärkliniken und Zentren für postnatale Betreuung mit einer Gesamtfläche von wenigstens 100 Quadratmetern sowie Badehäuser mit einer Fläche von mindestens 300 Quadratmetern.
Bisher galt die entsprechende Pflicht für größere Supermärkte, Restaurants und weitere genannte Einzelhandelsgeschäfte mit einer Gesamtfläche von wenigstens 300 Quadratmetern und Kliniken und weitere genannte Einrichtungen mit einer Gesamtfläche von mindestens 500 Quadratmetern.