Am diesjährigen Kindertag, dem 5. Mai, ist für alle Menschen unabhängig von Staatsangehörigkeit und Alter ein freier Eintritt zu Palästen und königlichen Grabstätten möglich.
Die entsprechende Entscheidung gab die Behörde für Kulturerbe am Donnerstag bekannt.
Die Behörde reagierte damit auf öffentliche Kritik, weil ein kostenfreier Eintritt zunächst für ausländische Kinder und ihre Begleiter explizit nicht gewährt werden sollte.
Das Zentrum für königliche Paläste und Grabstätten hatte angekündigt, dass bis zu zwei Begleitern eines Kindes im Alter von bis zu zwölf Jahren freier Eintritt zu einer Reihe von Palästen und Königsgräbern am Kindertag gewährt werde. Von der Regelung seien ausländische Kinder jedoch ausgenommen.
Hintergrund war die aktuelle Gebührenordnung, nach der In- und Ausländer unterschiedlich hohe Eintrittsgebühren zahlen. Südkoreanische Staatsbürger unter 25 Jahren müssen für den Besuch der Paläste nicht zahlen, während ausländische Staatsangehörige ab dem Alter von sieben Jahren Eintritt zahlen müssen.
Die Behörde für Kulturerbe erläuterte, dass sie ihr Gebührensystem nachbessern wolle.