Ein vollständiges Handyverbot in einem Schülerwohnheim stellt nach Einschätzung der Nationalen Menschenrechtskommission eine Verletzung der Kommunikationsfreiheit der Schüler dar.
Die Menschenrechtskommission teilte am Mittwoch mit, dass sie dem Leiter der betroffenen Oberschule empfohlen habe, die Regelungen zum Leben im Wohnheim zu ändern. Demnach sollte die Kommunikationsfreiheit der Schüler nicht übermäßig eingeschränkt werden.
Ein Schüler dieser Oberschule hatte im vergangenen Jahr bei der Kommission eine Petition eingereicht. Anlass war, dass die Schule den Schülern, die im Wohnheim leben, verbiete, ein Mobiltelefon mit sich zu führen und zu benutzen. Die Handynutzung sei lediglich sonntagvormittags ausnahmsweise erlaubt. Damit werde gegen das Recht auf freie Kommunikation verstoßen, hatte es geheißen.