Das Justizministerium hat Verbesserungen hinsichtlich des Einspruchs gegen abgelehnte Asylanträge beschlossen.
Wird ein Asylantrag abgelehnt, sollen die Antragsteller nach einem Einspruch ihre Rechte besser geltend machen können.
Entsprechende neue Richtlinien veröffentlichte das Justizministerium am Dienstag. Diese sind mit Wirkung ab heute gültig.
Konkret geht es um das System, um nach einer Nichtanerkennung als Flüchtling sowie der Rücknahme oder dem Widerruf einer Anerkennung als Flüchtling Rechtshilfe beantragen zu können. Gegen eine solche Entscheidung kann binnen 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung Einspruch eingelegt werden. Anschließend muss der Justizminister nach Beratungen des Flüchtlingsausschusses in dem Fall entscheiden.
Nach den Richtlinien sollen der Antragsteller und beteiligte Personen spätestens sieben Tage vor eventuellen Aussagen vor dem Flüchtlingsausschuss über den Termin informiert werden. Damit soll ihnen ausreichend Zeit für Vorbereitungen gegeben werden. Sollten sie nicht persönlich vorsprechen können, dürfen sie nach den Richtlinien auch eine schriftliche Aussage einreichen.
In Südkorea gehen jedes Jahr über 4.000 Einsprüche gegen Asylentscheidungen ein. Im Jahr 2019 waren es 4.068 Fälle und im Jahr 2020 5.956 Fälle. Letztes Jahr wurden 4.718 solcher Einwände gemeldet.