Die Hinterbliebenen von zehn Opfern der Zwangsarbeit während der japanischen Kolonialherrschaft haben dem Regierungsplan für Entschädigungen durch Dritte zugestimmt.
Sie zählen zu den 15 Opfern der Zwangsarbeit, die 2018 vor dem Obersten Gerichtshof ihre Entschädigungsklagen gegen japanische Unternehmen gewonnen hatten.
Die für die Entschädigungen zuständige Stiftung werde ihnen die gerichtlich verlangten Summen und Verzugszinsen zahlen, gab das Außenministerium am Donnerstag bekannt.
Das Außenministerium hatte am 6. März bekannt gegeben, dass die Stiftung anstelle der verklagten japanischen Unternehmen den 15 Opfern Entschädigungsgelder zahlen werde. Die Finanzen hierfür sollten durch freiwillige Zahlungen des Privatsektors beschafft werden.
Die gerichtlich verlangten Entschädigungssummen betragen etwa 80 bis 100 Millionen Won pro Person. Zusätzlich Verzugszinsen sollen etwa 200 bis 290 Millionen Won gezahlt werden.
Die fünf restlichen Opfer hatten den Entschädigungsplan der Regierung abgelehnt. Ihre Rechtsvertreter wollen den Rechtsweg zur Zwangsvollstreckung weiter beschreiten.
Eine Bürgergruppe kritisierte am Donnerstag, dass mit Entschädigungszahlungen durch Dritte das Recht mit Füßen getreten und auf Gerichtshoheit verzichtet würde.