Südkorea hat das Verfahren zur Überprüfung seiner Menschenrechtssituation durch die UN-Mitgliedstaaten abgeschlossen.
Auf der Abschlusssitzung der Universellen Periodischen Überprüfung, bei der die Menschenrechtslage der jeweiligen Mitglieder regelmäßig überprüft wird, am Freitag in Genf präsentierte die südkoreanische Regierung die Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlungen von anderen Mitgliedsländern.
Zu den bemerkenswerten Erfolgen zählen die parlamentarische Zustimmung zur Ratifizierung der UN-Konvention gegen das Verschwindenlassen und die parlamentarische Verabschiedung des Fakultativprotokolls zum UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Als weitere Beispiele für die Verbesserung der Menschenrechte werden das Gesetz zur Verhinderung des Menschenhandels und die Einführung eines Ersatzdienstes für Wehrdienstverweigerer im Oktober 2020 betrachtet.
Dagegen konnte Südkorea die Abschaffung der Todesstrafe und die Gesetzgebung für das Diskriminierungsverbot immer noch nicht zustande bringen.
In Südkorea gibt es seit der letzten Vollstreckung einer Hinrichtung im Jahr 1997 keine Hinrichtung mehr. Deshalb wird es von Amnesty International als Land eingestuft, das die Todesstrafe de facto abgeschafft hat. Jedoch wird Südkorea aufgefordert, größere Bemühungen um die vollständige Abschaffung zu unternehmen.
Ein Gesetz zum Verbot jeglicher Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Behinderung und sexueller Orientierung wurde seit 2007 immer wieder angestrebt. Zur Verabschiedung eines solchen Gesetzes kam es bislang aber nicht.