Der zuständige Ausschuss der Nationalversammlung hat heute ein gesetzliches Verbot für den Verzehr von Hundefleisch verabschiedet.
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung, ländliche Angelegenheiten, Ozeane und Fischerei verabschiedete heute ein Sondergesetz zur Einstellung der Zucht, des Schlachtens und des Vertriebs von Hunden für den Verzehr.
Die Vorlage enthält auch Bestimmungen über die Verpflichtung der Regierung zur Unterstützung, um Maßnahmen zur Sicherung des Lebensunterhalts von betroffenen Beschäftigten nach dem Verbot des Hundefleischverzehrs zu ergreifen. Zu ihnen zählen Hundezüchter, Schlachter, Händler und Restaurantbetreiber.
Angesichts des zu erwartenden Protests der Hundezüchter sollten der Staat oder lokale Verwaltungen die für einen Berufswechsel erforderliche Unterstützung anbieten, damit die Beschäftigten in den betroffenen Branchen wirtschaftliche Aktivitäten in stabiler Weise fortsetzen könnten, heißt es.
Die regierende Partei Macht des Volks und die Regierung hatten bei ihrer Beratung im November vereinbart, eine Sondergesetzgebung für ein Ende des Hundefleischverzehrs noch binnen Jahresfrist anzustreben. Die oppositionelle Minjoo-Partei Koreas hatte ihrerseits im November beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu verabschieden.