Kandidaten für die Parlamentswahlen im April unterliegen ab heute, 90 Tage vor dem Wahltag, Einschränkungen hinsichtlich öffentlichen Aktivitäten.
Nach Angaben der Nationalen Wahlkommission ist es Abgeordneten nicht erlaubt, Veranstaltungen durchzuführen, bei denen sie über Abgeordnetentätigkeiten berichten oder ein Buch vorstellen. Verboten ist außerdem die Werbung für Bücher oder Filme oder Veröffentlichung von Fotos, in denen der Name einer Partei oder eines Kandidaten auftaucht.
Beamte und ständige Vorstandsmitglieder von staatlich unterstützten Institutionen und regionalen öffentlichen Unternehmen müssen bis heute von ihrem Posten zurücktreten, um bei den Parlamentswahlen kandidieren zu können. Gleiches gilt auch für Journalisten, die kandidieren wollen, sofern auf sie bestimmte Vorschriften zur Wahlverwaltung zutreffen.
Die Wahlkommission kontrolliert zudem ab heute mithilfe von Künstlicher Intelligenz, ob bei Wahlkampfaktivitäten Deepfake-Technologie eingesetzt wird.
Bei der letzten Präsidentenwahl war der Einsatz von Deepfakes für Wahlkampfaktivitäten noch erlaubt. Wegen des hohen Missbrauchsrisikos, einschließlich der Verbreitung von Falschinformationen, dürfen täuschend echt wirkende, manipulierte Bild-, Audio- oder auch Videoaufnahmen vor den kommenden Parlamentswahlen nicht mehr verwendet werden.