Der Oberste Gerichtshof hat die Korruptionsfälle um Ex-Präsidentin Park Geun-hye, ihre langjährige Vertraute Choi Soon-sil und den Vizechef der Samsung Group, Lee Jae-yong, an die Vorinstanz zurückgewiesen.
Die Entscheidung fällte das höchste Gericht am Donnerstag.
Im Falle von Park befanden die Richter, dass die Richtergremien in erster und zweiter Instanz einen Verstoß gegen das Gesetz zu Wahlen öffentlicher Ämter verübt hatten. Grund ist, dass sie für den Bestechlichkeitsvorwurf gegen die Politikerin nicht getrennt von anderen Vorwürfen ein Urteil gefällt hatten. Ein getrenntes Urteil wird verlangt, weil der Bestechlichkeitsvorwurf gegen einen Beamten mit der Einschränkung des Wahlrechts und der Wählbarkeit zusammenhängt.
Bezüglich des Urteils gegen Lee stufte das Oberste Gericht Samsungs Zahlungen für den Kauf von Pferden für die Dressurreiterin Chung Yoo-ra, Chois Tochter, in Höhe von 3,4 Milliarden Won und die Spende für ein von Chois Nichte gegründetes Förderzentrum für Wintersportler in Höhe von 1,6 Milliarden Won als Bestechungsgelder ein. Diese hatte die Berufungsinstanz nicht als Bestechungsgelder betrachtet.
Im Falle von Choi sah das höchste Gericht, dass kein Nötigungsvorwurf in Bezug auf ihre Aufforderung zu Spenden für zwei von ihr gegründete Stiftungen gegenüber Unternehmen besteht. Damit wurde die Verurteilung wegen der Nötigung in zweiter Instanz rückgängig gemacht.
Park war in der Vorinstanz zu 25 Jahren Haft und einem Strafgeld von 20 Milliarden Won verurteilt worden, Lee zu 30 Monaten Haft auf Bewährung. Choi hatte 20 Jahre Haft bekommen und sollte 20 Milliarden Won Strafe zahlen.