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Gericht weist Verfassungsbeschwerde gegen Seoul-Tokio-Einigung in Trostfrauenfrage zurück

Write: 2019-12-27 15:16:35

Thumbnail : YONHAP News

Das Verfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die 2015 getroffene Einigung zwischen Südkorea und Japan über die sogenannte Trostfrauenfrage zurückgewiesen.

Die Entscheidung traf das Verfassungsgericht am Freitag in einer Klage, die von 29 Überlebenden der Sexsklaverei des japanischen Militärs und zwölf Hinterbliebenen von gestorbenen Opfern eingereicht worden war.

Die betreffende Einigung stelle eine politische Vereinbarung dar, verschiedene Einschätzungen dazu gehörten zum politischen Bereich. Es werde nicht zugelassen, eine Verfassungsbeschwerde dagegen zu beantragen, hieß es zur Begründung.

Damit urteilte das Verfassungsgericht nicht darüber, ob die Einigung die Grundrechte der Opfer der Sexsklaverei verletzte oder nicht.

Die Vorgängerregierung von Präsidentin Park Geun-hye hatte im Dezember 2015 eine Einigung mit Japan über die Trostfrauenfrage getroffen. Es hatte geheißen, dass es sich um eine endgültige und unwiderrufliche Lösung handele. Im Mittelpunkt stand, dass die japanische Regierung die Verantwortung offiziell anerkennt und eine Milliarde Yen für die Gründung einer Stiftung für die Opfer bereitstellt.

Minbyun, die Gruppe von Rechtsanwälten für eine demokratische Gesellschaft, hatte im März 2016 in Vertretung von Opfern der Sklaverei eine Verfassungsbeschwerde gegen die Einigung eingereicht. Durch die Einigung seien ihre Würde und Werte als Mensch, das Recht auf diplomatischen Schutz sowie das Eigentumsrecht verletzt worden, hieß es zur Begründung.

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