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Oberstes Gericht weist Fall um Ex-Präsidentin Park an Vorinstanz zurück

2019-08-31

Nachrichten

ⓒYONHAP News

Knapp ein Jahr nach der Verurteilung von Ex-Präsidentin Park Geun-hye zu 25 Jahren Haft hat das Oberste Gericht den Fall zur Neubewertung an die Vorinstanz zurückverwiesen. Park war in der Berufungsinstanz wegen Korruption zu 25 Jahren Haft und einer Geldstrafe von 20 Milliarden Won verurteilt worden.


Das Richtergremium des Obersten Gerichts begründete die Aufhebung des Urteils mit einem Verfahrensfehler. Laut dem Wahlgesetz für öffentliche Ämter müssten Bestechlichkeitsvorwürfe gegen einen Staatschef oder anderen öffentlich Bediensteten in einem gesonderten Prozess verhandelt werden. Dies, weil Bestechungsdelikte von Beamten mit der Beschränkung des Wahlrechts und der Wählbarkeit in Zusammenhang stehen. In unteren Instanzen sei jedoch der Bestechlichkeitsvorwurf gegen Park nicht getrennt von anderen Anklagepunkten wie Amtsmissbrauch und Nötigung behandelt worden.


Auch der Vizechef der Samsung-Group Lee Jae-yong muss sich in Zusammenhang mit dem Korruptionsfällen um Park einem neuen Verfahren stellen. Nach Einschätzung des Obersten Gerichts flossen weit mehr Bestechungsgelder von Samsung an die frühere Präsidentin und ihre langjährige Vertraute Choi Soon-sil, als von der Vorinstanz angegeben wurde. Demnach wurden auch die Zahlungen von Samsung für den Kauf von Pferden für Dressurreiterin Chung Yoo-ra, der Tochter von Choi, in Höhe von 3,4 Milliarden Won, sowie die Spenden an ein von Chois Nichte gegründetes Förderzentrum für Wintersportler als Bestechungsversuch eingestuft.


Lee wurde in der Berufungsinstanz zu 30 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Eine Neuverhandlung könnte dazu führen, dass der Samsung-Erbe erneut ins Gefängnis kommt. Das Strafmaß für Ex-Präsidentin Park könnte sich erhöhen.

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