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Hintergrund

Parlament verabschiedet Gesetz zur Wahlreform

2019-12-30

Nachrichten

ⓒYONHAP News

Im Mittelpunkt des neuen Wahlgesetzes stehen die Einführung eines Mixed-Member-Proportional-Systems und die Senkung des Wahlalters auf 18 Jahre. Als eine Folge wird die Stimmabgabe für die Parteien wichtiger. Die Aufmerksamkeit richtet sich zugleich auf Entscheidungen von etwa 500.000 neuen Wahlberechtigten im Alter von 18 Jahren.


Laut dem neuen Wahlgesetz werden 253 Abgeordnete direkt gewählt, die restlichen 47 Mandate werden über Listenmandate vergeben. Bei höchstens 30 Listenmandaten werden die Stimmenanteile der jeweiligen Parteien zu 50 Prozent berücksichtigt, nicht zu 100 Prozent. Bisher wurden die Listenmandate einfach gemäß den Stimmenanteilen der Parteien verteilt. Unter dem neuen Wahlsystem werden die Stimmenanteile für die Vergabe von allen 300 Sitzen berücksichtigt.


Die Sitzverteilung gestaltet sich wie folgt: Sämtliche Sitze werden zunächst gemäß den Stimmenanteilen an die jeweiligen Parteien vergeben. Von der daraus resultierenden Sitzzahl jeder Partei wird die Zahl der gewonnenen Mandate abgezogen. Dann bekommt jede Partei die Hälfte der Differenzsumme als Listensitze zugeteilt. Daher heißt es, dass die Stimmenanteile zu 50 Prozent mit einfließen.


Die Obergrenze für die auf diese Weise zu vergebenden Listenmandate liegt jedoch bei 30 der insgesamt 47 Mandate, daher wird eine weitere Anpassung erforderlich sein. Denn die Gesamtzahl der betreffenden Listensitze aller Parteien kann gegebenenfalls 30 Mandate übertreffen. In einem solchen Fall wird eine zusätzliche Anpassung gemäß ihren Anteilen erfolgen.


Diese Sitzzuteilungsmethode hat einen Korrektureffekt, wenn eine Partei im Verhältnis zu ihrem Stimmenanteil wenige Direktmandate erringt. Daher ist das System für kleine Parteien vorteilhaft, die verglichen mit dem Zustimmungswert eine relativ schwache Stammwählerschaft in den Regionen haben. Die Stimme für die Parteien wird deshalb an Bedeutung gewinnen.


Die Senkung des Wahlalters auf 18 Jahre wird ebenfalls ein großer Einflussfaktor bei der Parlamentswahl im kommenden Jahr sein. Bei der nächsten Parlamentswahl werden demnach alle Koreaner, die vor dem 16. April 2002 geboren wurden, stimmberechtigt sein. Mit Stand von Ende April dieses Jahres gab es knapp 532.300 17-Jährige. Die Senkung des Wahlalters wird voraussichtlich großen Einfluss auf die Wahlstrategien jeder Partei ausüben. Die einen meinen, dass die Erstwähler progressiv gesinnt sein würden, da ihre Eltern zur progressiven Generation gehören. Andere wollen dieser Meinung nicht zustimmen und verweisen darauf, dass die Jungwähler sich aktiv um Informationen bemühen und sich ein eigenes Bild machen.


Am besorgniserregendsten in Bezug auf das neue Wahlsystem ist, dass zu viele Parteien ins Rennen gehen würden. Es wird befürchtet, dass viele weitere Kleinparteien gegründet werden und bestehende Parteien Blockparteien bilden könnten, um Listenmandate zu gewinnen. Die führende Oppositionspartei Freiheitspartei Koreas erklärte sich unterdessen schon bereit, eine solche Blockpartei zu bilden. Deshalb gehen einige Beobachter davon aus, dass 50 Parteien, gegebenenfalls über 100 Parteien, bei der Parlamentswahl im kommenden Jahr antreten könnten. In einem solchen Fall würden die Stimmzettel zu lang, was eine automatische Stimmenauszählung unmöglich machen würde, heißt es. Auch wird befürchtet, dass die zu komplizierte Zuteilung von Listenmandaten die Wähler verwirren könnte.

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