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Hintergrund

Dutzende Abgeordnete wegen Gerangels um Fast-Track-Gesetze angeklagt

2020-01-03

Nachrichten

ⓒKBS News

Die Staatsanwaltschaft hat dutzende Abgeordnete wegen tätlicher Auseinandersetzungen über ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren für Reformgesetze im April angeklagt. Damals strebte das Regierungslager an, den Änderungsentwurf zum Wahlgesetz und Gesetze für die Reform der Staatsanwaltschaft in ein Fast-Track-Verfahren einzubringen. Die regierende Minjoo-Partei Koreas schloss hierfür eine Kooperation mit drei kleinen Oppositionsparteien. Die Freiheitspartei Koreas (LKP), die führende Oppositionspartei, versuchte dies mit allen Mitteln zu verhindern. Sie mobilisierte sowohl ihre Abgeordneten als auch Berater und Mitglieder, um den Abgeordneten des Regierungslagers den Zugang zu den Sitzungssälen zu versperren.


Das führte schließlich zu physischen Auseinandersetzungen zwischen beiden Lagern. Die Abgeordneten der Regierungspartei und der drei Oppositionsparteien bemühten sich darum, die Blockade der LKP zu durchbrechen. Es kam zu Chaos und Handgreiflichkeiten im Parlament. Parlamentarier schrien und schimpften aufeinander ein. Die betreffenden Reformgesetze konnten schließlich doch noch in ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden, die Nationalversammlung erhielt jedoch den schlechten Ruf, ein „Tierparlament“ zu sein. Beide Lager erstatteten anschließend Anzeige, was zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen führte.


Nun wurden insgesamt 37 Menschen wegen des Gerangels angeklagt. Zu ihnen zählen der LKP-Chef Hwang Kyo-ahn und 23 Abgeordnete der Partei. Auch wurden fünf Abgeordnete der Regierungspartei angeklagt. Den meisten LKP-Abgeordneten wird die Behinderung der Ausübung spezieller Dienste von öffentlich Bediensteten und die Verletzung des Gesetzes zur Nationalversammlung vorgeworfen. Für die Mitglieder der Regierungspartei gilt vor allem der Vorwurf der kollektiven Gewalt.


Es ist beispiellos, dass ein Parteivorsitzender und viele Abgeordnete gleichzeitig wegen des Vorwurfs der Verletzung des Parlamentsgesetzes vor Gericht gestellt werden. Die Entscheidung schlägt daher hohe politische Wellen. Die LKP protestierte heftig gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Sie kritisierte dies als eindeutige politische Vergeltung und dass die Staatsanwaltschaft dem Regime schmeicheln wolle. Die frühere Fraktionschefin Na Kyung-won sprach sogar vom Versuch des Moon Jae-in-Regimes, die parlamentarische Demokratie zu vernichten. Parteichef Hwang betonte, niemand mache sich schuldig, wenn gegen Verstöße protestiert werde. Er kritisierte, dass die Anklage von einigen Regierungsabgeordneten nur Augenwischerei sei.


Die Regierungspartei protestierte ihrerseits gegen die Anklage ihrer Abgeordneten durch eine „politisch motivierte“ Staatsanwaltschaft. Diese habe die Gesamtsituation nicht berücksichtigt, in der die LKP-Abgeordneten die Sitzungsräume blockiert hatten, hieß es. Die Regierungspartei betrachtet die Anklage sogar als Widerstand gegen die parlamentarische Billigung des Gesetzes über die Errichtung einer für Korruption von hohen Beamten zuständigen Ermittlungsstelle und die Ernennung von Choo Mi-ae zur Justizministerin.


Von der Anklage wird voraussichtlich die LKP hart betroffen sein. Sollte man wegen der Verletzung des Parlamentsgesetzes zu einer Geldstrafe von fünf Millionen Won oder zu einer höheren Strafe verurteilt werden, hat dies Einfluss auf das passive Wahlrecht. Gemäß dem Parlamentsgesetz droht eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu zehn Millionen Won, wenn man Sitzungen verhindert. Daher können die Angeklagten abhängig von den Ergebnissen der Gerichtsverfahren ihr Mandat verlieren, auch wenn sie bei der Parlamentswahl im April gewählt werden. Für LKP-Chef Hwang könnte es unmöglich werden, bei der nächsten Präsidentschaftswahl zu kandidieren. Im Falle der angeklagten Regierungsabgeordneten werden keine größeren Auswirkungen erwartet, weil ihnen nur Gewaltanwendung vorgeworfen wird. Das passive Wahlrecht wird in dem Fall nur dann eingeschränkt, wenn der Angeklagte zu einer Haftstrafe verurteilt wird.

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