Nationales
Verfassungsgericht weist Klage zu Verletzung von Recht auf friedliches Leben ab
Write: 2009-06-03 14:41:29 / Update: 0000-00-00 00:00:00
Das südkoreanische Verfassungsgericht hat eine Klage abgewiesen, wonach das Recht der Menschen auf ein friedliches Leben durch ein Militärmanöver 2007 verletzt worden sei.
Zur Begründung heißt es, Frieden sei ein abstrakter Begriff in der Verfassung im Sinne einer Ideologie. Das Recht auf ein Leben in Frieden könne aber nicht als Grundrecht anerkannt werden. Das Gericht änderte damit seine Entscheidung aus dem Jahr 2003.
Eingereicht hatte die Klage der Verband der Rechtsanwälte für eine demokratische Gesellschaft 2007. Dieser bestand darauf, dass die Möglichkeit des Kriegsausbruchs auf der koreanischen Halbinsel erhöht und das Recht der Bevölkerung auf ein friedliches Leben verletzt worden sei, weil der damalige Staatspräsident Roh Moo-hyun ein gemeinsames Manöver mit den USA zur Vorbereitung auf einen Kriegsfall beschlossen habe.
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