Die Komapatientin, der erstmals von einem südkoreanischen Gericht ein Tod in Würde zugebilligt worden war, lebt nach dem Abschalten des Beatmungsgeräts weiter.
Innerhalb der nächsten zwei bis vier Wochen werde sich entscheiden, ob sie noch für längere Zeit leben könne, teilte die Severance-Klinik in Seoul auf einer Pressekonferenz mit.
Die 77-Jährige drohe eine Lungenentzündung oder einen Herzinfarkt zu erleiden. Zurzeit atme sie acht bis zwölf Mal pro Minute. Die Atmung sei relativ stabil, weil offenbar die dafür zuständigen Nerven während der künstlichen Beatmung erhalten blieben. Die Patientin erhalte weiterhin Nahrung, hieß es.
Die Ärzte hatten am Dienstagmorgen den Vorgang der passiven Sterbehilfe eingeleitet.
Die Frau war im Februar des Vorjahres während einer Krebsuntersuchung ins Koma gefallen. Ihre Familie erstritt nach monatelangen Verhandlungen vor Gericht das Recht auf einen Tod in Würde.
Die Ärzte erneuerten unterdessen ihre Kritik an dem Gerichtsurteil. Sie hatten sich stets geweigert, die Frau als Patientin einzustufen, die ohne Funktionshilfen nicht lebensfähig sei.