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Nationales

Grundprinzipien zu passiver Sterbehilfe veröffentlicht

Write: 2009-07-29 15:13:24Update: 0000-00-00 00:00:00

Für die Durchführung der passiven Euthanasie ist ein gesellschaftlicher Konsens über eine Reihe grundlegender Prinzipien erreicht worden.

Das staatliche Institut für Gesundheit und Medizin veröffentlichte neun Grundprinzipien, auf die sich Vertreter verschiedener Gesellschaftsbereiche nach Diskussionen geeinigt hätten. Vertreter der Medizin, Religion und Jura sowie Bürgeraktivisten nahmen an der gemeinsamen Debatte teil. Demzufolge sollte künftig der bisher gängige Begriff „Sterben mit Würde“ durch die „Einstellung sinnloser lebensverlängernder Behandlung“ ersetzt werden. Dadurch sollte der Missbrauch des Begriffs „Sterben mit Würde“ als aktive Sterbehilfe ausgeschlossen werden, die die Durchführung lebensverkürzender Maßnahmen auf Wunsch einer Person erlaubt.

Eine lebenserhaltende Behandlung kann eingestellt werden, sollte ein schwerkranker Patient durch eine Patientenverfügung den entsprechenden Willen äußern. Ein Gutachten über den Gesundheitszustand des Patienten muss außerdem von wenigstens zwei Fachärzten verfasst werden. Gesundheitsministerin Jeon Jae-hee teilte mit, dass die vereinbarten Prinzipien nach einer öffentlichen Anhörung in einen entsprechenden Gesetzentwurf aufgenommen werden sollten.

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