Die südkoreanische Regierung hat die Schlachtung von so genannten „Downer-Rindern“ gesetzlich verboten. Downer sind Tiere, die nicht selbst laufen können.
Das entsprechende Gesetz über die Verarbeitung von Viehzuchtgütern wird am 9. November in Kraft treten. Ausgenommen sind solche Rinder, bei denen gesundheitliche Unbedenklichkeit nachgewiesen werden konnte.
Alle anderen Rinder, die nicht selbst laufen können, werden Gehirnzellen zur BSE-Untersuchung entnommen und ohne Weiterverarbeitung begraben.