Nationales
Regierung will Kriterien für Visavergabe an Heiratsmigranten verschärfen
Write: 2011-02-23 10:29:59 / Update: 2011-02-23 10:29:59
Die Regierung will die Kriterien für die Visavergabe an Heiratsmigranten verschärfen.
Wie das Justizministerium mitteilte, sollen die neuen Regelungen am 7. März in Kraft treten. Demnach erfordert die Beantragung eines F-2 Visums für die Einreise zum Zweck der Heirat mit einem koreanischen Staatsbürger eine gründlichere Prüfung als bisher. So muss die Botschaft im Land des Antragstellers prüfen, ob tatsächlich eine ernsthafte Absicht der Heirat vorliegt und dabei gültige Gesetze eingehalten werden.
Ein Visumsantrag wird künftig abgelehnt, wenn ein Koreaner mehr als zwei Mal innerhalb von fünf Jahren einen ausländischen Staatsbürger zum Zwecke der Heirat ins Land holen will. Auch können Koreaner, die Privatinsolvenz anmelden mussten oder hohe Schulden haben, keine Ausländer für die Heirat nach Südkorea holen.
Wird der Antrag eines Ausländers abgelehnt, darf erst nach einer sechsmonatigen Wartefrist der nächste Einreiseantrag gestellt werden. Koreaner, die einen Ausländer heiraten wollen, müssen sich außerdem zur Teilnahme an einem Fortbildungsprogramm zur internationalen Eheschließung verpflichten.
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