Das Oberste Gericht sieht keine rechtliche Grundlage dafür, dass Südkoreaner bei hiesigen Behörden Besitzrechte an Grundstücken in Nordkorea geltend machen können.
Sieben Bürger hatten gemeinsam Klage eingereicht, wonach ihr Besitzrecht an einem geerbten Grundstück im nordkoreanischen Teil des Landkreises Yeoncheon in der Provinz Gyeonggi anerkannt werden soll.
Zur Begründung hieß es, dass auf der Grundlage eines Katastereintrags allein eine Überprüfung von Details nicht möglich sei. Eine amtliche Eintragung des Grundstücks könne daher nicht erfolgen.
Mit der Entscheidung hob das Oberste Gericht Urteile aus erster und zweiter Instanz auf, wonach das Eigentumsrecht der Kläger zum Teil oder vollständig anerkannt worden war.