Das Verfassungsgericht hat die Einziehung des Vermögens von Kollaborateuren während der japanischen Kolonialherrschaft für verfassungskonform erklärt.
Die entsprechenden Artikel des Sondergesetzes zur Enteignung von Kollaborateuren Japans durch den Staat gälten zwar rückwirkend, hieß in der Begründung. Angesichts der Art und Weise, wie die Kollaborateure zu ihrem Vermögen gekommen seien, und des Rückgriffs in der Verfassung auf die Provisorische Regierung während der Kolonialzeit sei jedoch ein Vermögensentzug zu erwarten gewesen.
Das Verfassungsgericht wies damit die Beschwerde von 46 Nachkommen von sechs Kollaborateuren zurück.
Sie behaupteten, dass die Entscheidung der Regierung für die Einziehung ihres geerbten Grundstücks gegen die Verfassung verstieße, die rückwirkende Gesetze verbiete.