Das Oberste Gericht hat ein Selbstmordopfer wegen Misshandlungen im Militär als verdienstvolle Person eingestuft.
Die erste Abteilung des Obersten Gerichtshofes hat somit das erste Urteil zugunsten der Kläger, Hinterbliebene eines Soldaten, der 2010 Selbstmord begangen hatte, bestätigt.
Der Soldat mit Familiennamen Min hat 2010 etwa einen Monat, nachdem er einer Militäreinheit zugewiesen worden war, Selbstmord begangen.
In der ersten und zweiten Instanz wurde anerkannt, dass der Soldat wegen Misshandlungen seiner Vorgesetzten unter Stress gesetzt worden sei und als dessen Folge an Depression gelitten habe. Seine Situation habe sich zudem wegen mangelhaften Managements der Vorgesetzten verschlimmert, hieß es im Urteilsspruch.