Die Übergabe des Wohnungseigentums an Kinder durch die Eltern im Gegenzug für Unterhaltszahlungen kann nicht mit der Schenkungssteuer belegt werden.
Dies urteilte der Oberste Gerichtshof und bestätigte somit das Urteil der Vorinstanz zugunsten des Klägers.
Der Kläger mit Nachnamen Huh hatte 2010 von seiner Mutter eine Apartmentwohnung im Wert von 160 Millionen Won (146.000 Dollar) überschrieben bekommen. Er hatte auch ihre Restschulden in Höhe von 62 Millionen Won (56.700 Dollar) übernommen. Zudem hatte er monatlich Lebenshaltungskosten auf ein Konto seines Vaters überwiesen, die sich auf insgesamt fast 70 Millionen Won (64.000 Dollar) beliefen.
Die Steuerbehörde des Seouler Seongdong-Viertels hatte jedoch ihn aufgefordert, für die Schenkung der Wohnung 9,22 Millionen Won (8.430 Dollar) Steuern zu zahlen. Daraufhin hatte er gegen den Leiter der Behörde geklagt.
Im Urteilsspruch der ersten und zweiten Instanz hatte es geheißen, dass es sich nicht um eine Schenkung ohne Gegenleistung handele. Es handele sich vielmehr um eine Immobilienrente.