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Nationales

Auch Auslandskoreanern wird Einwohnermeldeausweis ausgestellt

Write: 2015-01-07 13:33:49Update: 2015-01-07 15:16:15

Künftig dürfen auch im Ausland lebende Koreaner einen Einwohnermeldeausweis ausgestellt bekommen.

Das Verwaltungsministerium teilte mit, dass die neue Regelung für die Einwohnermeldung von Auslandskoreanern am 22. Januar in Kraft trete.

Sollte sich ein Auslandskoreaner mit Daueraufenthaltsrecht in Übersee mehr als 30 Tage in Südkorea aufhalten wollen, wird er bei einem betreffenden Einwohnerzentrum als im Ausland ansässiger Bürger registriert. Wer 17 Jahre oder älter ist, dem wird ein Einwohnermeldeausweis für Auslandsbürger ausgestellt.

Wer ins Ausland auswandert, wird künftig nicht mehr aus dem Einwohnerregister gestrichen.

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