Die Opferfamilien des Fährunglücks im April 2014 haben eine Petition an das Verfassungsgericht überreicht.
Darin behaupten 73 Familien, dass ein Versagen der Regierung im Zuge der Reaktion auf das Unglück nicht verfassungsgemäß gewesen sei. Der Staat habe seine durch die Verfassung auferlegten Pflichten für den Schutz des Lebens und der Grundrechte nicht wahrgenommen.
Ein Anwalt, der die Gruppe vertritt, erklärte, dass mit der Petition die Hoffnung auf ein aktiveres Verhalten der Regierung im Falle zukünftiger Katastrophen verknüpft sei.
Ende letzten Monats hatten sechs Opferfamilien dem Verfassungsgericht eine Petition mit ähnlichem Inhalt übergeben.