Am südkoreanischen Verfassungsgericht wird am Donnerstag das erste öffentliche Plädoyer über die Verfassungswidrigkeit der Regelung zur Bestrafung der Prostitution stattfinden.
Dabei wird debattiert werden, ob Artikel 21 Absatz 1 des Sondergesetzes über Sexhandel gegen die Verfassung verstößt. Der Absatz schreibt die Bestrafung der in Prostitution verwickelten Personen vor.
Die Verfassungsklage hatte eine Frau mit Familiennamen Kim 2012 eingereicht, die sich wegen Prostitution vor einem Gericht verantworten musste. Kim behauptet, dass die Bestrafung der Prostituierten gegen Grundrechte und das Gleichheitsrecht verstoße.