Das Verfassungsgericht eröffnet heute die erste öffentliche Verhandlung über eine eventuelle Verfassungswidrigkeit der chemischen Katastration von Sexualverbrechern ohne deren Zustimmung.
Das teilte das Verfassungsgericht mit. Im Mittelpunkt steht, ob die entsprechenden Regelungen die in der Verfassung garantierten Grundrechte verletzten.
Das Verfassungsgericht will nach dem Anhören von Meinungen bei der Verhandlung möglicherweise binnen Jahresfrist eine Entscheidung fällen.
Das Bezirksgericht Daejeon hatte 2013 in einem Verfahren gegen einen wegen sexueller Belästigung einer Minderjährigen Angeklagten befunden, dass die gesetzlichen Regelungen zur chemischen Katastration von Triebtätern auf Gerichtsbefehl einen Verstoß gegen die Grundrechte darstellen könnten. Daraufhin hatte das Gericht eine Prüfung deren Verfassungsmäßigkeit beantragt.