Die Lehrergewerkschaft KTU wird allem Anschein nach endgültig als illegal eingestuft werden.
Das Oberste Gericht überstimmte die Entscheidung des Oberen Gerichts, das den Antrag der KTU auf die Einstellung des Effekts der Verfügung, sie als illegale Gewerkschaft einzustufen, zunächst angenommen hatte.
Das Obere Gericht habe zwar den Antrag der KTU wegen der Möglichkeit akzeptiert, dass der betreffende Gesetzesartikel verfassungswidrig sein könnte. Da der Artikel jedoch vom Verfassungsgericht als verfassungskonform eingestuft wurde, fehle diesem Argument die Grundlage, so das Urteil des Obersten Gerichts.
Gemäß der umstrittenen Regelung darf ein entlassener Lehrer kein Mitglied einer Lehrergewerkschaft werden. Das Ministerium für Beschäftigung und Arbeit hatte 2013 die KTU als illegale Gewerkschaft eingestuft, da sie entlassene Lehrkräfte weiter als Mitglieder führt.