Nationales
Schärfere Kriterien zu Gesundheitsleistungen für Auslandskoreaner geplant
Write: 2015-08-12 08:56:19 / Update: 2015-08-12 09:52:48
Die Kriterien für die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen durch Auslandskoreaner und Ausländer in Südkorea sollen ab Oktober verschärft werden.
Laut dem Ministerium für Gesundheit und Wohlfahrt dürfen Auslandskoreaner und Ausländer der Krankenkasse künftig nur beitreten, wenn sie mindestens drei Monate im Land waren.
Wer jedoch zum Zwecke des Studiums, der Heirat oder anderen Gründen kam und nachweisen kann, dass er mindestens drei Monate bleiben wird, darf der Krankenkasse sofort beitreten.
Grund für die Änderung ist die bessere Vorbeugung eines Missbrauchs der Leistungen. In der Vergangenheit waren Fälle bekannt geworden, dass Auslandskoreaner ins Land kamen, um Gesundheitsleistungen in Anspruch zu nehmen und sofort wieder in die Wahlheimat abreisten.
Mit Stand von 2012 gibt es 1,5 Millionen Auslandskoreaner und Ausländer, die sich in Südkorea aufhalten. Von ihnen waren 580.000 oder 38 Prozent Mitglied der nationalen Krankenkasse.
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