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Nationales

Oberstes Gericht: Seitenspringer darf keine Scheidung beantragen

Write: 2015-09-15 15:08:03Update: 2015-09-15 15:21:50

Das Oberste Gericht Südkoreas hat bestätigt, dass ein Seitenspringer keine Ehescheidung beantragen darf.

Das Oberste Gericht hat am Mittwoch das Urteil in der zweiten Instanz zu Ungunsten des Klägers entschieden, der als Seitenspringer ein Gerichtsverfahren für die Scheidung angestrengt hatte.

Der Mann, der 1976 geheiratet hatte, war seit 1998 mit einer anderen Frau zusammen und hatte mit ihr ein Kind.

Zur Bestätigung des Urteils zu Ungunsten des Klägers musste das Oberste Gericht im Juni wegen des zunehmenden öffentlichen Interesses ein öffentliches Plädoyer veranstalten, dass eine Scheidung erlaubt werden solle, falls das Eheleben praktisch nicht mehr fortgeführt werden könne.

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