Ein Gericht in Südkorea hat gefordert, einer Kenianerin wegen einer möglichen Verfolgung in ihrem Land den Flüchtlingsstatus zu gewähren.
Das Verwaltungsgericht in Seoul urteilte damit in der Klage gegen das Einwanderungsbüro zugunsten der 40-jährigen Klägerin aus Kenia.
Das Gericht geht von einer hohen Wahrscheinlichkeit aus, dass sie von der kenianischen Regierung verfolgt werde, und sah keinen anderen Beweggrund für ihre Einreise nach Südkorea als die Absicht, einer Verfolgung zu entkommen.
Auf dem Weg aus Kenia nach Hongkong bat die Kenianerin im November 2013 am Flughafen Incheon um Asyl. Sie behauptete, dass ihr Mann vermisst gegangen sei, weil er kritische Zeugenaussagen über die kenianische Regierung habe machen wollen. Sie werde durch Menschenhändler nach China gebracht, hieß es.
Das Einwanderungsbüro und das Justizministerium akzeptierten jedoch wegen einer fehlenden Überzeugungskraft ihrer Äußerungen den Antrag nicht.