Das Verfassungsgericht hat eine Bestimmung zum Verbot der Verunglimpfung des Staates 27 Jahre nach deren Aufhebung für verfassungswidrig befunden.
Das Gericht fällte am Mittwoch im Verfahren über Artikel 104 Absatz 2 des alten Strafgesetzes einstimmig das entsprechende Urteil.
Die strafrechtliche Bestrafung von Kritiken von Bürgern wegen einer eventuellen Verletzung der Würde des Staats widerspreche dem Geist der Demokratie, die freie Kritik und Beteiligung an Staatsangelegenheiten garantiere, hieß es zur Begründung.
Die Bestimmung wurde im März 1975 eingeführt und im Dezember 1988 durch eine parteiübergreifende Einigung aufgehoben. Wer den Staat oder staatliche Organisationen beleidigte oder diffamierte, dem drohte gemäß der Vorschrift eine Haftstrafe von bis zu sieben Jahren.
Lyriker Yang Seong-woo wurde wegen des Vorwurfs zu drei Jahren Haft verurteilt, in einem 1977 veröffentlichten Gedicht Südkorea als autokratischen Staat dargestellt zu haben. Er beantragte im Oktober 2012 eine Wiederaufnahme des Verfahrens, und das Bezirksgericht Seoul Zentral bat das Verfassungsgericht um die Überprüfung der Bestimmung.