Eine gesetzliche Regelung zur Bestrafung von Verfassern verleumderischer Bemerkungen im Internet ist verfassungskonform.
Das Verfassungsgericht befand die entsprechende Regelung des Gesetzes zu Informationsnetzwerken für nicht verfassungswidrig. Sieben Richter teilten diese Ansicht, zwei weitere waren dagegen.
Laut Artikel 70 Absatz 1 des Gesetzes droht eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu 20 Millionen Won oder 16.150 Dollar, sollte man im Internet Beiträge zum Zwecke der Verleumdung einer anderen Person veröffentlichen und damit deren Ehre verletzen.
Eine Gruppe Personen, wegen übler Nachrede verurteilt wurden, hatte eine Verfassungsklage eingereicht, da nach ihrer Meinung mit der Vorschrift die Meinungsfreiheit verletzt werde. Die Bedeutung "des Zwecks der Verleumdung" sei zudem nicht klar, so die Kläger.
Das Verfassungsgericht befand, es sei wichtiger, das Persönlichkeitsrecht zu schützen. Dabei wies das Gericht auf ernsthafte Schäden für Opfer durch die Ehrverletzung im Internet hin. Bei der Verleumdung einer anderen Person handele es sich um den Gegensatz zu Äußerungen im öffentlichen Interesse, hieß es.