Koreanische Opfer der Sexsklaverei der japanischen Armee im Zweiten Weltkrieg haben eine Verfassungsbeschwerde gegen die Einigung zwischen Südkorea und Japan zu der Angelegenheit eingereicht.
Das gab Minbyun, die Gruppe von Rechtsanwälten für eine demokratische Gesellschaft, am Sonntag bekannt.
Sie habe in Vertretung von 41 Personen, darunter 29 Überlebende der Sexsklaverei und Angehörige von acht gestorbenen Opfern, dem Verfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Wegen der Bekanntmachung der Einigung sei es den Opfern erschwert worden, ihre Entschädigungsansprüche geltend zu machen. Ihr verfassungsmäßiges Eigentumsrecht, die Würde und Werte als Mensch sowie das Recht auf diplomatischen Schutz durch den Staat seien verletzt worden, hieß es.
Die südkoreanische Regierung habe die Opfer vom Prozess der Einigung ausgeschlossen und auch nach der Vereinbarung den Inhalt nicht ausführlich erläutert. Sie habe damit das prozessuale Recht auf Teilnahme und das Recht auf Information verletzt und gegen die Verfassung verstoßen, hieß es weiter.
Die Regierungen Südkoreas und Japans hatten am 28. Dezember eine Einigung zur Frage der Sexsklaverei erzielt. Im Mittelpunkt steht, dass Japan die Verantwortung offiziell anerkennt und eine Milliarde Yen oder 8,8 Millionen Dollar für die Gründung einer Stiftung für die Opfer bereitstellt.