Das Verfassungsgericht hat eine gesetzliche Regelung zur Bestrafung von freiwilligen Sexarbeiterinnen für nicht verfassungswidrig befunden.
Sechs Richter stuften heute die entsprechende Regelung des Sondergesetzes zur Prostitution als verfassungskonform ein, während drei dagegen waren.
Der Regelung zufolge droht Kunden und Prostituierten eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe von bis zu drei Millionen Won oder 2.600 Dollar.
Das Ziel der Gesetzgebung, durch die Bestrafung des Sexhandels für gesunde Sexualgewohnheiten und eine gute Sexualmoral zu sorgen, sei gerechtfertigt. Angesichts der sinkenden Zahl der Geschäfte und der beschäftigten Frauen im Sexhandel werde auch die Angemessenheit der Mittel anerkannt, hieß es im Urteilsspruch.
Ein Bezirksgericht in Seoul hatte im Dezember 2012 auf Antrag einer Frau gefordert, eine eventuelle Verfassungswidrigkeit der betreffenden Regelung zu überprüfen. Die Frau war wegen des Vorwurfs der Prostitution angeklagt worden, in dem konkreten Fall soll sie 130.000 Won oder 113 Dollar bekommen haben.