Laut dem Obersten Gerichtshof stellen rein freundliche Ausdrücke über die nordkoreanische Führung keinen Verstoß gegen das nationale Sicherheitsgesetz dar.
Der Oberste Gerichtshof wies damit die Revision der Staatsanwalt gegen einen Pastor zurück und bestätigte das Urteil in der Vorinstanz. Der 55-Jährige mit Nachnamen Park war wegen der Verletzung des nationalen Sicherheitsgesetzes zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Der Pastor hatte von 2010 bis 2012 in einem Internet-Chatroom und auf seinem Blog über 70 Kommentare verfasst, in denen das nordkoreanische Regime gelobt wurde. Er hatte zudem über 30 pronordkoreanische Druckwerke besessen.
In der ersten Instanz wurde Park wegen der meisten Vorwürfe schuldig gesprochen. Jedoch wurde er in Bezug auf einen Teil der Bemerkungen im Internet freigesprochen. Dazu zählt ein mit Nordkoreas Machthaber Kim Jong-un sympathisierender Kommentar.
Die Richter in der ersten Instanz erklärten, dass auch freundliche Ausdrücke über die nordkoreanische Führung nicht als offensive Ausdrücke gegen die Existenz oder die Sicherheit des Staates und die freiheitliche demokratische Grundordnung betrachtet werden könnten, sollten keine konkret gegen Südkorea gerichteten feindlichen Handlungen oder Absichten beschrieben werden. In der zweiten Instanz wurde das gleiche Urteil gefällt.