Der Verkauf von Lufterfrischern und Deodoranten mit für den menschlichen Körper schädlichen Bestandteilen wird verboten.
Das Umweltministerium teilte mit, dass die Schädlichkeit der Lufterfrischer und Deodoranten, die für den menschlichen Körper schädliche Stoffe wie 2-Methyl-4-isothiazolin-3-on, Chlorxylenol und Citronensäure enthalten, geprüft werde. Noch im ersten Halbjahr würden die Ergebnisse veröffentlicht.
Das Ministerium hatte nach der Übernahme der Kompetenz für die Sicherheitskontrolle der im Alltagsleben verwendenten Chemikalien im vergangenen Jahr das Nationale Umweltforschungsinstitut damit beauftragt, die Sicherheit von Bioziden zu untersuchen.
In Verbindung mit den Forschungsergebnissen wird nun die Schädlichkeit der betreffenden Produkte geprüft. Anhand deren Ergebnisse werden im ersten Halbjahr Richtlinien für das Verbot oder die Nutzungseinschränkung bekannt gegeben.