Das Verfassungsgericht hat eine öffentliche Anhörung über die Forderung nach einer parallelen Verwendung von chinesischen Schriftzeichen in Schulen und öffentlichen Dokumenten neben dem koreanischen Alphabet eröffnet.
Bei der Anhörung am Donnerstag wurden Meinungen der entsprechenden Beschwerdeführer und des Kulturministeriums angehört.
Eine Gruppe von Bürgeraktivisten und Experten hatte eine Verfassungsbeschwerde gegen das Rahmengesetz zur koreanischen Sprache eingereicht. Sie meinen, dass die alleinige Nutzung des koreanischen Alphabets Hangeul in öffentlichen Dokumenten und im Schulunterricht gemäß dem Gesetz die Grundrechte der Bürger verletze.
Die Beschwerdeführer betonten bei der Anhörung, dass die alleinige Nutzung von Hangeul das Recht der Bürger auf eine freie Wahl einer Sprache, die sie nutzen wollen, verletze.
Dagegen argumentierte das Kulturministerium, dass das Gesetz lediglich zur Förderung der Verwendung von Hangeul diene und die Nutzung von chinesischen Schriftzeichen nicht verbiete. Eine Verletzung der Grundrechte könne daher nicht vorliegen.