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Nationales

Polizei will Geisteskranke bei Gefahr von Straftat ins Krankenhaus einweisen

Write: 2016-05-24 09:34:20Update: 2016-05-24 10:41:38

Polizei will Geisteskranke bei Gefahr von Straftat ins Krankenhaus einweisen

Die Polizei will Geisteskranke, die möglicherweise eine Straftat begehen können, ins Krankenhaus einweisen und behandeln lassen.

Anlass ist, dass jüngst in Seoul ein Geisteskranker eine fremde Frau ohne Grund tötete. Seitdem wurden Stimmen laut, nach denen die Verwaltung und Kontrolle von Geisteskranken mangelhaft sei.

Der nationale Polizeichef Kang Shin-myung gab am Montag bei einem Treffen mit Reportern ein entsprechendes Vorhaben bekannt. Sollte ein Polizeibeamter im Einsatz eine Person auffinden, die wegen einer Geisteskrankheit einer anderen Person Schaden zufügen könnte, werde er über eine pychiatrische Klinik bei der zuständigen Gebietskörperschaft die Einweisung der Person ins Krankenhaus beantragen.

Im Gesetz zur psychischen Gesundheit ist vorgesehen, dass Polizisten bei Leitern von Gebietskörperschaften eine Diagnose und den Schutz von Geisteskranken beantragen können, sollte der Verdacht vorliegen, dass sie eventuell eine Straftat begehen könnten.

Bezüglich der Maßnahme will die Polizei eine Checkliste ausarbeiten, mit der Polizisten das Niveau des Verbrechensrisikos von Geisteskranken objektiv ermitteln können.

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