Die Nationale Wahlkommission hat am Donnerstag dem Parlament einen Änderungsentwurf zum Wahlgesetz eingereicht.
Ziel ist, die bei der Parlamentswahl im April offenbarten Probleme von Meinungsumfragen zu beheben.
Nach dem Entwurf sollen sich Institutionen, die Meinungsumfragen zu Wahlen durchführen wollen, vorher bei der Wahlkommission registrieren. Sollte die Vorlage gebilligt werden, dürfen die Ergebnisse von Wahlumfragen, die Kandidaten oder Bewerber um eine Kandidatur und Parteien durchführen, weder veröffentlicht noch an die Öffentlichkeit gegeben werden.
Die Verwendung von virtuellen Handynummern bei Meinungsumfragen wird Pflicht. Die Umfrageergebnisse dürfen bis zu zwei Tage vor einer Wahl bekannt gemacht werden.
Die Kommission zur Überprüfung der Fairness von Wahlumfragen der Nationalen Wahlkommission wird mit Untersuchungs- und Anzeigerecht ausgestattet. Eine angeklagte oder angezeigte Institution darf bis zum Ende der Wahl keine Umfrageergebnisse bekannt machen.
Der Schritt wurde mit der deutlich gesunkenen Korrektheit und Zuverlässigkeit von Umfrageergebnissen bei der 20. Parlamentswahl und deren negativen Folgen begründet.