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Nationales

Ab heute schärfere Bedingungen für Mitversicherung von Ausländern in nationaler Krankenversicherung

Write: 2024-04-03 15:45:32Update: 2024-04-03 16:12:34

Ab heute schärfere Bedingungen für Mitversicherung von Ausländern in nationaler Krankenversicherung

Photo : YONHAP News

Ab dem heutigen Mittwoch dürfen ausländische Staatsbürger in der nationalen Krankenversicherung eines hierzulande beschäftigten Angehörigen erst mitversichert sein, nachdem sie sich mindestens sechs Monate nach der Einreise im Land aufgehalten haben. 

Das gilt auch für südkoreanische Staatsbürger, die im Ausland leben.

Das überarbeitete Gesetz zur nationalen Krankenversicherung, das entsprechend verschärfte Bedingungen für eine Mitversicherung vorsieht, trat heute in Kraft. 

Bisher konnten auch ausländische Arbeitnehmer ihre Familienangehörigen ohne Berücksichtigung besonderer Umstände anmelden, sollten bestimmte Anforderungen in Bezug auf Einkommen, Vermögen und Unterhalt erfüllt sein. Weil sich bei Ausländern und Auslandskoreanern die Erfüllung der Voraussetzungen nicht immer leicht überprüfen lässt, kam es jedoch zu Fällen von Missbrauch. 

Mit der Änderung solle verhindert werden, dass Verwandte eines Ausländers lediglich für eine Operation oder die medizinische Versorgung als Mitversicherte nach Südkorea reisen und das Land anschließend gleich wieder verlassen, erklärte der Nationale Krankenversicherungsdienst NHIS. 

Ehepartnerinnen oder -partner von Versicherten, deren minderjährige Kinder unter 19 Jahren und Personen mit Aufenthaltstiteln, darunter Visa für Studium, Arbeit als Nichtfachkräfte und Heiratsmigration, können sofort nach der Einreise mitversichert werden. 

Die Behörden rechnen dank der diesmaligen Verbesserungen mit Einsparungen von etwa 12,1 Milliarden Won (knapp neun Millionen Dollar) im Jahr.

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