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Internationales

Japan: Frage der Entschädigung von Zwangsarbeit mit Abkommen von 1965 geklärt

Write: 2019-09-13 10:30:24Update: 2019-09-13 14:08:49

Japan hat seine Position bekräftigt, dass die Frage der Entschädigung für die Zwangsarbeit von Koreanern zur japanischen Kolonialzeit mit einem Abkommen mit Südkorea von 1965 geklärt sei.

Japan habe unter dem Abkommen über Ansprüche von 1965 Südkorea Finanzmittel zur Verfügung gestellt, die das 1,6-Fache dessen damaligen Budgets Südkoreas betragen hätten, sagte Chefkabinettssekretär Yoshihide Suga auf einer Pressekonferenz am Donnerstag.

Auch im Zuge der Verhandlungen über das Abkommen sei bereits geregelt worden, dass Vermögensansprüche damit geklärt seien. Daher sei durch das Abkommen eine endgültige und vollständige Lösung abgeschlossen worden, betonte er.

Nach Meinungen von Experten in Südkorea rührt der aktuelle Konflikt zwischen Südkorea und Japan jedoch daher, dass Differenzen darüber herrschen, ob das Abkommen auch die Entschädigungsansprüche von Opfern der Zwangsarbeit umfasst.

Die letzte Befugnis für die Deutung eines Vertrags oder von gesetzlichen Bestimmungen liege beim höchsten Gericht. Suga habe jedoch gesagt, dass das Abkommen über Ansprüche auch bindend für die Judikative sei. Er verstehe offenbar das Prinzip der Gewaltenteilung nicht richtig oder habe es absichtlich missachtet, hieß es weiter.

Der Oberste Gerichtshof Südkoreas hatte im vergangenen Oktober geurteilt, man könne kaum davon ausgehen, dass Ansprüche auf Abfindungen wegen der Zwangsarbeit zu den Gegenständen des Abkommens über Ansprüche zählten.

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