UN-Resolution zu Einschaltung von ICC wegen Menschenrechtslage in Nordkorea angestrebt

Eine Resolution der UN-Generalversammlung, in der die Thematisierung der nordkoreanischen Menschenrechtssituation vor dem Internationalen Strafgerichtshof (ICC) gefordert wird, wird das dritte Jahr in Folge angestrebt.
Japan und die Europäische Union arbeiteten einen Resolutionsentwurf aus, in dem der UN-Sicherheitsrat aufgefordert wird, angemessene Maßnahmen gegen die Verantwortlichen für Menschenrechtsverstöße in Nordkorea zu treffen. Sie verteilten den Entwurf an Mitgliedsländer, die als Co-Sponsor mitwirken werden.
Nach Diskussionen mit den Co-Sponsoren wird der Entwurf voraussichtlich im November dem Dritten Ausschuss der UN-Generalversammlung eingereicht, der für Menschenrechte zuständig ist. Sollte der Ausschuss dem Entwurf zustimmen, wird er im Dezember der UN-Generalversammlung vorgelegt.
In dem Resolutionsentwurf soll stehen, dass der UN-Sicherheitsrat wegen der Menschenrechtssituation in Nordkorea den Internationalen Strafgerichtshof einschalten und die Verantwortlichen für die Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft ziehen sollte. Die Namen der Verantwortlichen wurden nicht genannt, es wird jedoch davon ausgegangen, dass auch Machthaber Kim Jong-un dazu zählen wird.
Die UN-Generalversammlung hat seit 2005 jedes Jahr eine Resolution zu Menschenrechten in Nordkorea verabschiedet. In der Resolution von 2014 waren erstmals die Einschaltung des ICC und die Bestrafung der Verantwortlichen vorgesehen, auch die Resolution vom vergangenen Jahr umfasst dieselben Maßnahmen.
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