EU hält an Betriebsbeschränkung für nordkoreanische Fluggesellschaft fest

Die Europäische Union hält an ihrer Betriebsbeschränkung für die nordkoreanische Fluggesellschaft Air Koryo fest.
Laut dem US-Auslandsdienst Voice of America aktualisierte die EU-Kommission jüngst ihre Flugsicherheitsliste. Demnach dürfen alle Maschinen von Air Koryo mit Ausnahme von zwei Flugzeugen vom Typ TU-204 die EU-Zone nicht anfliegen.
Die EU-Kommission überprüft regelmäßig die Sicherheitsstandards von Fluggesellschaften und verhängt Flugverbote und Beschränkungen. Derzeit ist 181 Fluggesellschaften aus 16 Ländern der Betrieb in der EU verboten. Air Koryo zählt zu den sechs Luftfahrtunternehmen, für die Betriebsbeschränkungen gelten.
Air Koryo befand sich seit der Einführung der schwarzen Liste der EU im Jahr 2006 stets auf der Liste der Fluggesellschaften, für die ein generelles Flugverbot gilt. Seit 2010, als die Fluggesellschaft zwei TU-204-Maschinen aus Russland einführte, zählt sie zu den Fluggesellschaften, denen unter strengen Auflagen Flüge in die EU-Zone erlaubt werden.
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