Freispruch nach 50 Jahren – Fischer hatten Kollegen wegen Lob für Nordkorea nicht angezeigt
Zwei Fischer sind über 50 Jahre nach der Verurteilung wegen des Vorwurfs, einen Nordkorea lobpreisenden Kollegen nicht angezeigt zu haben, freigesprochen worden.
Die Zweigstelle des Bezirksgerichts Jeonju in Gunsan sprach in einem Wiederaufnahmeverfahren die beiden inzwischen Verstorbenen namens Yang Jae-cheon und Im Do-soo frei.
Beide waren Fischer auf der Insel Seonyu in Gunsan gewesen. Sie wurden gemäß dem damaligen antikommunistischen Gesetz wegen des Vorwurfs der Mitwisserschaft zu einer achtmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Grund war, dass sie keine Anzeige erstattet hatten, obwohl sich ein Kollege 1966 und 1968 lobend über die Entwicklung in Nordkorea geäußert hatte.
Das zuständige Richtergremium begründete den Freispruch damit, dass ihre Handlung keine Bedrohung für die Existenz des Staates dargestellt habe. Zudem seien sie im Zuge der Ermittlungen anscheinend gefoltert und zu Geständnissen genötigt worden.
Die Kinder der Verstorbenen hatten 2019 für die Wiederherstellung deren Ehre die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt.
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